Flughafensicherheit: Was war DA eigentlich los?

Diesen Artikel muss man nicht lesen. Man kann ihn hören:

Zahnpasta, Deo, Kontaktlinsenflüssigkeit, Cremes und Duschgel – alles muss raus aus dem Handgepäck – darf, wenn nicht größer als 100 ml, in einem verschließbaren Plastikbeutelchen mitgeführt werden und wenn größer: Dann gar nicht! Weil man damit Dinge basteln könnte, die dem Wohl der Fluggäste schaden könnten. Angeblich.

Ich halte diese Vorschrift, schon seitdem es sie gibt, für Schwachsinn. Muss mich ihr aber immer wieder beugen und habe mich daran gewöhnt. Sogar so sehr, dass ich diese Regelung zwar immer noch für überflüssig und wirkungslos halte, aber ich immer bestens drauf vorbereitet bin. Und ich spiel das Spiel mit, der Plastikbeutel wandert auf’s Scannerband bevor mich jemand danach fragen kann. Weil’s dann schneller geht. Und wenn die Politik meint, dass ich mich dank solcher Regelungen auf dem Flug sicherer fühlen soll: Bitteschön. Dankeschön, dass ihr euch um mich kümmert. Aber wie sehr wird sich denn wirklich um meine Sicherheit gekümmert? Weiterlesen

BKA-Gesetz, na und?

Gestern hat das Bundeskabinett das BKA-Gesetz beschlossen. Das BKA-Gesetz soll dem Bundeskriminalbeamten Methoden bei der Fahndung zugestehen, die man eher bei Geheimdiensten erwartet. Es regelt konkret Befugnisse der Ermittler zum Lauschangriff (und das auch in den Wohnungen Dritter), Befugnisse zur Videoüberwachung (auch hier die Wohnungen nicht direkt Beteiligter oder Verdächtiger eingeschlossen) und, last but not least – das heimlich Betreten von Wohnungen. Außerdem soll das Bundeskriminalamt über die Novellierung des Gesetzes das Recht erhalten, auch in eigener Regie Ermittlungen aufzunehmen, ohne konkreten Tatverdacht – zur Prävention sozusagen. Damit würde sich das BKA der justiziellen und parlamentarischen Kontrolle in einigen Fällen ohne Weiteres entziehen können. Das dies nicht gut sein kann, sollte jedem klar sein. Egal ob er der Meinung sei, etwas zu verbergen zu haben oder auch nicht. Denn da, wo keine Kontrolle stattfinden kann, und die Möglichkeit besteht, den Rechtsstaat auszuhebeln, wird auch Mißbrauch stattfinden.

Nur scheint das in Deutschland nur wenige zu interessieren. Wer etwas gegen solche Befugnisse hat, wird allzuschnell in eine Ecke gedrängt. Man habe wohl etwas zu verbergen und stelle die eigenen Bedürfnisse nach Privatheit scheinbar unzulässig über die Bedürfnisse nach innerer Sicherheit in einer Gesellschaft – und das zu Zeiten globaler Terrorismusgefahr.

Das zu Sicherheit aber auch das Gefühl gehört, nicht unbescholten überwacht, auspioniert, beobachtet und verdächtigt zu werden, scheint dabei hinten runterzupurzeln. Freiheit und Sicherheit können nur gelebt und gefühlt werden, wenn man sich selbst frei fühlen kann. Frei von Überwachung und frei von Verdächtigungen. Das ist die Grundlage einer freien Gesellschaft, die mündige Bürger hervorbringt. Die erworbene Rechte schützen, couragiert agieren und wach sind. Gegenüber Bedrohungen von außen, sowie auch gegenüber Bedrohungen von Innen. Mit den Gesetzen zur Terrorbekämpfung wird aber vielmehr auf Mißtrauen gesetzt. Auf Mißtrauen der Bürger gegeneinander und Mißtrauen des Staates gegenüber seinen Bürger. „Innere Sicherheit entsteht aus dem Vertrauen der Bürger in den Staat“, schreibt heute Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung. Doch wie soll man einem Staat vertrauen, der seinen Bürgern konsequent mißtraut? Der den für verdächtig erklärt, der sich und seine Privatsphäre schützen möchte?

1983 erklärte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil, dass jeder Mensch ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe. Dies sei deshalb wichtig, weil jeder, der nicht weiß, wann und wer Daten über ihn erhebt und sammelt, sein Verhalten entsprechend anpasst und demzufolge nicht mehr frei in Lebensform, Entscheidungen und Meinungsbildung ist. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit basiert aber gerade darauf, dass jeder wissen sollte, wann, wo und wer Daten über ihn erhebt, sammelt und zu welchem Zwecke verarbeitet. Und: Man sollte dies ebenso unterbinden können. Wenn nun aber durch die Novellierung des BKA-Gesetzes Wohnungen Dritter videoüberwacht, Telefone abgehört und Computerfestplatten ausgespäht werden können, ohne dass Betroffene darüber informiert würden, stellt dies einen erheblichen Einschnitt von Staatsseiten in die informationelle Selbstbestimmung dar. Man kann sich eben nicht mehr frei fühlen. Frei sprechen oder frei in seiner eigenen Wohnung bewegen. Schließlich könnte ja einer im Freundeskreis aus irgendwelchen (und sei es aus Gründen der Namensverwechslung (das kommt oft vor!)) verdächtig sein. Oder gar man selbst. Und ob dem so sei, erführe man im schlimmsten Falle erst, wenn die Bundeskriminalbeamten vor der Tür stünden. Falls sich der Verdacht als falsch oder unbegründet erweisen würde, möglicherweise gar nicht. Doch wer dabei wie lang in den Fokus der Ermittlungsbehörden geriete, bliebe vermutlich im Dunkeln. Das dies kein gutes Klima für eine freie Gesellschaft schafft, eine Gesellschaft, die dem Staat vertraut, weil er den Einzelnen schützt, sollte jedem einleuchten. Von daher bleibt zu hoffen, dass die Gesetzes-Novelle noch über Bundestag und Bundesrat ins Straucheln gerät.

Und selbst? Kann man seine Stimme gegen solche Auswüchse der Sicherheitspolitik hier erheben. Bei der Online-Petition des Deutschen Bundestages gegen das BKA-Gesetz.

An „utter fiasco“ – Videoüberwachung im Königreich

…und es ist eben doch kein Allheilmittel im Kampf gegen die Kriminalität! Enttäuschend muss das gewesen sein, für all jene, die bislang geglaubt haben, Länder mit Videoüberwachung wären qua höherer Verbrechensaufklärungsquote sicherer. Pustekuchen! Das hat man sich in den letzten 10 Jahren schon nicht von Wissenschaftlern anhören wollen, die mit fundierten Evaluationen alles andere als die Wirksamkeit von Kameraüberwachungsmaßnahmen herausfinden konnten. Und nun dies:

Deputive Chief Inspector Mick Neville von der Metropolitan Police in London hat nun selbst zugegeben: Da wurden Milliarden an Steuergeldern in Videoüberwachungsmaßnahmen gesteckt und niemand hat sich auch nur einen Gedanken gemacht, wie man sie nutzen kann! Geschweige denn zu was sie nützt. Auf einer Konferenz räumte er ein, dass gerade einmal 3 Prozent der Straftaten in GB dank Videoüberwachung aufgeklärt werden konnten. Häufig würe es der Polizei zu aufwendig, das Videomaterial zu sichten und an Hand dieser Bilder Straftaten zu verfolgen. Ein „einziges Fiasko„, so das Fazit des Chief Inspectors, sei CCTV (? )in Großbritannien. Schön, dass es auch mal jemand von der Metropolitan Police feststellt. Und schön, dass dieser Jemand auch noch derjenige ist, der nun CCTV effizienter machen soll.

Aber glauben wir doch weiter lieber alle daran, dass CCTV und Videoüberwachungsmaßnahmen unser Leben aus der Technik heraus sicherer machen. Kostet viel, muss also auch viel bringen! Und schön, dass vor allem nach wie vor immer der unmeßbarste aller Faktoren als Proargument für Videoüberwachungsmaßnahmen angeführt wird: Das Sicherheitsgefühl der Leute steigern und: Kriminalitätsprävention. Dazu nur noch folgendes Zitat von Mr. Neville: „There’s no fear of CCTV. Why don’t people fear it? [They think] the cameras are not working.“ (Quelle BBC) Ist also zusätzlich auch präventiv nicht zu gebrauchen! Schade, dass aber die meisten Menschen mit seichten Argumenten von der Überwachungstechnologie leicht zu überzeugen sind (Beleg 1 , 2 , 3 ). Nicht, dass dies nicht auch schon Wissenschaftler zuvor herausgefunden hätten. Aber bitte.

Den vollständigen Bericht zum einzigen Fiasko CCTV in GB gibts hier bei der BBC .

Artikel erstveröffentlicht in meinem alten Blog.

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